Auch Fahranfänger brauchen eine KFZ Haftpflicht
Sobald er ein Fahrzeug besitzt, muss der Fahranfänger eine KFZ Haftpflicht abschließen. Was die wenigsten wissen: Ein eigenständiger Versicherungsvertrag gestaltet sich in der Regel teurer, als einen Vertrag über eine andere Person abzuschließen. Fahranfänger sollten ihre KFZ Haftpflicht nach Möglichkeit von Verwandten oder Freunden regeln lassen, indem diese eine Zweitwagenversicherung abschließen. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn die entsprechende Person bereits einen Erstwagen versichert hat. In diesem Fall kann die Zweitwagenversicherung für das Auto des Führerscheinneulings verwendet werden, um dem Fahranfänger eine KFZ Haftpflicht zu verschaffen. Der Wagen ist in diesem Fall dann nicht auf den eigentlichen Besitzer, sondern auf den Versicherungsnehmer angemeldet.
Für den jungen Fahrer bietet diese Art der KFZ Haftpflicht nur Vorteile: Die Kosten für die Versicherung fallen deutlich niedriger aus als mit einem vergleichbaren eigenständigen Vertrag. Ein weiterer gewichtiger positiver Aspekt für den Fahranfänger mit dieser Art der KFZ Haftpflicht ist die günstigere Einteilung in Schadenfreiheitsklassen. Normalerweise wird mit der Klasse 0 begonnen, bei einer Zweitwagenversicherung findet schon eine Ersteinteilung in die Klasse ½ statt, manchmal sogar in dieselbe Klasse wie der Erstwagen. Durch diesen Umstand kann der Fahranfänger bei seiner KFZ Haftpflicht mit der Zeit mit immer größeren Rabatten rechnen.
